Verfügbarkeit Tageskarten:
Donau: vom 01. April bis zum 30. September
Lausheimer Weiher: vom 16. Mai bis zum 31. Oktober
Achtung:
Es werden Tageskarten nur noch in Verbindung mit einer Patenschaft ausgegeben.
Nur mit dieser Karte kann bei den bekannten Verkaufsstellen eine Tageskarte erworben werden. Jedes Mitglied hat zwei Patenschaftskarten erhalten und darf diese so oft ausgeben wie er will.
Diese Karte ist mit den Papieren mitzuführen und ist nicht als Foto oder desgleichen gültig.
Gewässerordnung für Gastfischer des
Angel – und Naturschutzverein Forelle Zollernalbkreis 1966 e.V.
Ein jeder Gastfischer ist herzlich willkommen. Es ist seine Aufgabe – und nicht die der
Verkaufsstelle – sich mit folgenden Regeln vertraut zu machen.
1. Der Fischfang an den Vereinsgewässern ist nach Landesfischereiverordnung (LFischVo) und
Landesfischereigesetz (LFischG) Baden-Württemberg auszuüben. Der Vereinsvorstand kann (wenn
erforderlich) zeitlich begrenzte Fangsperren für alle oder nur einzelne Fischarten erlassen. Das
Nachtangelverbot in Baden-Württemberg ist dringend einzuhalten.
2. Nur derjenige darf an den Vereinsgewässern fischen, der einen gültigen Jahresfischereischein und den
Erlaubnisschein des Vereins bei sich führt.
3. Außer dem gewählten Vorstand sind alle Mitglieder berechtigt und verpflichtet, die Papiere, den Fang
und das Fanggerät eines jeden Anglers am Wasser zu kontrollieren. Verstöße gegen die
Gewässerordnung, die LFischVo und das LFischG sind der Vorstandschaft schriftlich mit Datum und
Uhrzeit zeitnah zu melden. Bei Verstößen wird der Erlaubnisschein ersatzlos eingezogen und kein
weiterer mehr ausgestellt.
4. Jeder Angler ist verpflichtet, seine Fänge unverzüglich am Wasser in die Fangliste einzutragen.
Wird der Erlaubnisschein nicht bis spätestens 10.12. des jeweiligen Jahres zurückgegeben, verfällt
das Kartenpfand.
5. Treten Wasserverunreinigungen oder Fischsterben auf, so sind sofort die nächste Polizeibehörde
und die Vorstandschaft zu verständigen.
6. Es darf vom Ufer aus entweder mit zwei Handangeln oder einer Spinnrute oder einer Fliegenrute
gefischt werden. Boote, Belly Boote, Futterboote etc. sind nicht erlaubt.
7. Jede Rute darf nur mit einer Anbissstelle mit max. 3 Haken bestückt sein. Drillings- und
Zwillingshaken zählen als Einfachhaken. Nicht erlaubt ist das Fischen auf Karpfen mit Drillingsoder
Zwillingshaken.
8. Ruten dürfen nicht ohne Beaufsichtigung im Wasser verbleiben. Für kurze Zeit ist die Aufsicht
durch einen anderen Angelkameraden gestattet.
9. Fänge sind nicht übertragbar.
10. Es dürfen pro Tag 2 Barben, 2 Barsche, 1 Nase, 4 Rotaugen, 4 Rotfedern, 1 Wels, 3 Forellen, 1 Äsche,2 Karpfen, 2 Schleien, 1 Hecht und 1 Zander,
maximal jedoch insgesamt 4 Fische entnommen werden.
Aale, Brachsen und Döbel dürfen zum Eigenbedarf in vernünftiger Menge entnommen werden. Untermassige oder in der Schonzeit gefangene lebensfähige, sowie überzählige Fische sindunmittelbar nach dem Fang schonend zurückzusetzen.
Das Hältern der Fische ist verboten.
11. Jungfischer (10 – 16 Jahre) dürfen vom Ufer aus entweder mit zwei Handangeln oder einer Spinrute
oder einer Fliegenrute, jedoch nur in Sichtweite eines Erwachsenen mit gültigem Jahresfischereischein
und Erlaubnisschein fischen.
12. Das Fischen mit lebenden Fröschen, Mäusen oder Fischen ist verboten. Fanggeräte wie Zugnetze,
Hamen, Legeangeln, Reusen, Senken sowie Systeme sind verboten.
13. Das Befahren der Wiesen und Felder ist verboten. Der Angelplatz ist sauber zu verlassen. Offenes
Feuer ist nur in dafür geeigneten Gefäßen (min. Bodenabstand 20 cm) erlaubt. Die Asche ist zuhause
fachgerecht zu entsorgen.
14. Schirme und bodenlose Wetterschutzzelte sind erlaubt. Alle Arten von Campingzelten oder Pavillons,
sowie das Übernachten am Wasser sind verboten.
Mindestmaße und Schonzeiten
- Aal 50 cm
- Äsche 38 cm 01.02.-30.04.
- Barbe 40 cm 01.05.-15.06.
- Barsch - 01.04.-31.05.
- Brachse 25 cm 01.05.-30.06.
- Döbel - -
- Forelle 30 cm 01.10.-28.02.
- Hecht 60 cm 15.02.-15.05.
- Huchen - ganzjährig
- Karpfen 35 cm 01.05.-30.06.
- Karausche - ganzjährig
- Nase 35 cm 15.03.-31.05.
- Rotauge -
- Rotfeder -
- Schleie 25 cm 15.05.-30.06.
- Wels 80 cm -
- Zander 60 cm 15.02.-15.05.
Wir wünschen entspannte Stunden am Wasser und wünschen Euch Petri Heil!
Preise Tageskarten:
Tageskarte Lausheimer Weiher (Nichtmitglieder) | 22,50 Euro |
Tageskarte Donau (Nichtmitglieder) | 18,00 Euro |
Tageskarte für Mitglieder (Lausheimer Weiher, Donau, Ablachsee) | 15,50 Euro |
Pfand pro Tageskarte | 2,50 Euro |
Erstattung der ausgefüllten Tageskarte (Pfand) | 2,50 Euro |
Es werden keine Wochen-, Monats- oder Jahreskarten ausgestellt.
Verkaufsstellen:
Es gibt unter Vorlage eines gültigen Jahresfischereischeins bei folgenden Adressen Tageskarten:
Dreher jun., Gerhard | Am Reichenbach 13 | 88356 Ostrach-Magenbuch | Tel.: 07585/3831 |
AngelSpezi Kohler | Am Flugplatz | 88367 Hohentengen | Tel.: 07572/714225 |
Angelsport Dohm | Unter dem Malesfelsen 44 | 72458 Albstadt | Tel.: 07431/933392 |
Anton Heilig | An der Steig 22 | 72505 Ablach | Tel.: 07576/1582 |
Geschäftsstelle Forelle (mittwochs von 18.30 - 20 Uhr) | Hechinger Straße 180 | 72461 Albstadt | Tel.: |
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Mittenhauser Hof - Bernd Kitzke | Mittenhausen 1 | 89611 Obermarchtal |
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Angelwelt Hermann | Siemensstr. 13 | 72355 Schömberg-Schörzingen | Tel.: 07427/922620 |
Foto & Naturkosmetik Stephan (Inh. Ulrike Beck) Mo - Sa vormittag: 9-12 Uhr Di + Do nachmittag: 15-18 Uhr |
Hauptstr. 7 | 88356 Ostrach | Tel.: 07585/9359146 |